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Wochenbettbetreuung

Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung zu Hause, egal an welchem Tag Sie und Ihr Kind nach der Geburt das Krankenhaus verlässt.

 

Werden die Wöchnerin und das Kind nach der Entbindung aus dem Krankenhaus entlassen, ist ab dem darauffolgenden Tag bis einschließlich zum 5. Tag nach der Entbindung täglich maximal ein Hausbesuch möglich und max. 7 weitere Hausbesuche können Sie  bis zur 8. Woche nach der Geburt in Anspruch nehmen.

 

Da man eine vorzeitige Entlassung oft nicht planen kann, besteht auch noch während des Krankenhausaufenthaltes die Möglichkeit mit mir in Kontakt zu treten.

Als Kassenvertragshebamme werden alle Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.,

 

Ich freue mich auf die Zeit mit Ihnen und Ihrem Baby

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